AGB & Widerrufsbelehrung

Sämtliche Angebote der IIM GmbH erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über die entsprechende Kaufgelegenheit eines Unternehmens / Immobilie durch ein Exposé oder eine sonstige schriftliche Mitteilung von der IIM GmbH.

 

Geschäftsbedingungen der IIM GmbH, Stand: 01/2024

 

1. Maklervertrag


Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (Informationen und Nachweis über eine Kaufgelegenheit durch Schriftverkehr oder Zusendung eines Exposés) bzw. durch Aufnahme von Verhandlungen des Käufers mit dem Verkäufer aufgrund des Exposés der nachgewiesenen Kaufgelegenheit kommt der Maklervertrag mit dem Maklerkunden (Kaufinteressenten) zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

Dies gilt auch, wenn sich der Kaufinteressent ohne Wissen des Maklers direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzt.

 

2. Angebot, Angaben und Aktivitäten:


2.1. Das Objektangebot der IIM GmbH und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. 
2.2. Die IIM GmbH hat nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit überprüft, es sei denn, sie wurde vom Maklerkunden gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektdaten beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann sie daher nicht übernehmen. 
2.3. Das Objektangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme von weiteren (familiennahen) Personen oder Gesellschaftern, die am Erwerb des Objekts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Diese Beteiligung weiterer Personen wird der IIM GmbH vom Maklerkunden bekannt gegeben. 
2.4. Die Weitergabe des Objektangebots durch den Angebotsempfänger an Dritte ohne die ausdrückliche Zustimmung der IIM GmbH verpflichtet den Angebotsempfänger zur vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Erwerbsangebot weitergegeben wurde, den Vertrag abschließt. 2.5. Die Erstbesichtigungen der angebotenen Objekte werden in der Regel vom Eigentümer durchgeführt. Fragen zum Objekt/Immobilie werden von IIM bzw. zusammen mit dem Verkäufer beantwortet. 
IIM arbeitet für den Kaufinteressenten generell als Nachweismakler, d.h. wir weisen dem Kaufinteressenten das Objekt und den Eigentümer nach, sodass Verkäufer und Kaufinteressent in der Lage sind in konkrete Vertragsverhandlungen eintreten zu können. Nach der Erstbesichtigung können wir den Kaufinteressenten gern bei Kaufpreisverhandlungen und bei der Notarvorbereitung unterstützen. Dieses weitere Vorgehen ist mit IIM von Fall zu Fall abzustimmen. IIM erklärt generell seine Bereitschaft zur Übernahme dieser zusätzlichen Aktivitäten. 
Falls sich der Kaufinteressent im direkten Kontakt mit dem Eigentümer befindet, verpflichtet sich der Kaufinteressent, IIM unverzüglich über den weiteren Fortschritt im Kaufprozess zu unterrichten, z.B. neuer Besichtigungstermin, Kaufpreisverhandlungen, Notarvorbereitung, Änderungen beim Kaufinteressenten (anderer Käufer, Firma kauft,...), Ende des Kaufprozesses.

 

3. Doppeltätigkeit


Die IIM GmbH ist generell berechtigt, für beide Seiten (Käufer und Verkäufer) als Makler provisionspflichtig tätig zu werden.

 

4. Provision


4.1. Die Tätigkeit der IIM GmbH ist auf den Nachweis der Erwerbsgelegenheiten von Unternehmen oder Immobilien, vornehmlich von Campingplatzbetrieben mit Immobilienanteilen und historischen bzw. exklusiven Immobilien zum Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet. Mit Abschluss des notariellen Erwerbsvertrages entsteht der Provisionsanspruch der IIM GmbH in Höhe von 3,57% gegenüber dem Auftraggeber, soweit nicht das Exposé bzw. das konkrete Verkaufsangebot (z.B. bei Gesuchen) einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Zahlung für Geschäftsübernahme, Hypothekenübernahme, Ablösezahlungen an Dritte etc. 
Dies gilt auch für alle Möglichkeiten eines Mietkaufes (spätere Übernahme) und auch bei Erbpacht. 
4.2. Falls es durch den Nachweis der IIM GmbH zu einer Vermietung des angebotenen Objekts zu einer Vermietung / Verpachtung des angebotenen Objekts kommt, so erhält die IIM GmbH für ihre Nachweisleistung vom Interessenten (= Mieter/Pächter) 2 Nettomonatsmieten/Pachten + gesetzlicher MwSt. als Nachweisprovision. Diese Provision ist sofort nach Abschluss dieses Vertrages zur Zahlung fällig. 
4.3. Der Provisionsanspruch gegenüber dem Auftraggeber entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber das erhaltene Objektangebot ohne ausdrückliche Zustimmung der IIM GmbH an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte den Kaufvertrag abschließt. 
4.4. Der Provisionsanspruch entsteht ferner, wenn der Vertrag zu anderen als den von der IIM GmbH ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des von der IIM GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge der Nachweistätigkeit geschlossen wird. 
4.5. Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 
4.6. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn der Verkäufer von dem aufgrund des Nachweises zu Stande gekommenen Kaufvertrags aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt. 
4.7. Die Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung mit bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. 
4.8. Zurückbehaltungsrechte gegenüber den Provisionsforderungen können von Unternehmen i.S.d. § 14 BGB nicht geltend gemacht werden.

 

5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers


5.1. Der Empfänger eines Angebots, dem die angebotene Immobilie bereits bekannt ist, ist verpflichtet, der IIM GmbH dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen – schriftlich anzuzeigen. 
5.2. Unterlässt der Empfänger diese Anzeige, wird vermutet, dass ihm die nachgewiesene Kaufgelegenheit nicht bekannt war.

 

6. Beurkundung


Die IIM GmbH hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf Erteilung einer Ausfertigung der Vertragsurkunde.

 

7. Erfüllungsort


für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, der Geschäftssitz der IIM GmbH. 
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

 

8. Gerichtsstand


ist, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, der Geschäftssitz der IIM GmbH: Weilheim-Schongau oder das Landgericht München II. 
Ist der Auftraggeber im Ausland ansässig, so gelten o. g. Gerichtsstände.

 

9. Salvatorische Klausel:


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

10. Datenschutzerklärung (DSGVO) der IIM GmbH:


Die Datenschutzerklärung finden Sie unter hier.

Falls Sie wünschen, dass Ihre Daten bei IIM gelöscht werden, senden Sie uns bitte eine Mail an info@iim.de und tragen in der Mail im Feld Betreff „Löschen“ ein.

 

11. Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen und Verbraucher


Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen sowie Informationspflicht:

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung.

 

Widerrufs-Formular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, richten Sie diesen Widerruf bitte an

IIM GmbH
GF Klaus Miegel
Rathausweg 19
D-82393 Iffeldorf
Tel.: +49 (0)8856-804210
Fax: +49 (0)8856-804211
E-Mail: info@iim.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift der/des Verbraucher(s)

Unterschrift der/des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


______________________

(*) Unzutreffendes streichen

AGB Stand: 01/2024