Wir hatten 2020 in einen Neubau einen Garaventa Lift über 3 Etagen einbauen lassen.
Beim Vertragsabschluss ließ Garaventa uns einen Vertrag mit einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unterschreiben.
Schon nach 2 Jahren gab es den ersten Schaden: Ein elekrischer Modul an der Tür ( MD55 Türcontroller ).
Den Schaden mussten wir bezahlen, da Garaventa behauptete, dass die Gewährleistung abgelaufen wär.
Was besonders ägerlich war: Garaventa hat vorab von uns eine schriftliche Vereinbarung
gefordert, dass wir die Reparatur zahlen. Und vom Auftreten des Fehlers bis zur Behebung hat es ca. 6 Monate gedauert, obwohl Garaventa damit wirbt, dass sie einen 24 Stunden Service haben
Jetzt haben wir erfahren, dass für den Garaventaaufzug eine 5 jährigen Gewähleistung gegolten hätte.
Garaventa behauptet jetzt vor Gericht, dass mit uns eine Individualverabredung über 2 Jahre abgeschlossen worden wäre.
Wir sind jedoch jetzt der Meinung, dass Garaventa generell mit allen Kunden eine Vereinbarung über 2 Jahre schließt, weil die Käufer in der Regel keine Ahnung von der 5 jährigen Gewährleistung haben.
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Ich suche jetzt andere Geschädigte, die auch mit Garaventa bezüglich der Gewährleistung und den Reparaturen die gleichen Erfahrungen gemacht haben und die sich mit uns austauschen wollen.
Wie sind wir zu erreichen: Garaventa Lift : Garantie oder Gewährleistung
Klaus Miegel, IIM GmbH, Tel. 0171-3346906, Mail: km@iim.de
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