Gebäudeversicherung Deckungsumfang
( inkl. Feuerversicherung, Leitungswasser-, Sturmversicherung, Glasversicherung, Hagelversicherung)
Kombinierter Sach- und Glasversicherungsvertrag für
Einfamilienhäuser
I. Versicherungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88) sowie die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGIB)
A. Gebäudeversicherung
Feuernutzwärmeschäden
Schäden durch Induktion/ Überspannung
Versicherte Sachen
Mitversicherung von weiterem Zubehör/ von sonstigen Grundstücksbestandteilen, eingelagerten Einbaumöbeln
Versicherte Kosten
4.1 Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkoste,
Mehrkosten aufgrung von behördlichen Beschränkungen ohne
prozentuale Begrenzung (Höchstentschädigung DM 2,5 Mio. )
4.2 Behördliche Beschränkungen
4.3 Sachverständigenkosten
4.4 Dekontaminationskosten (Höchstentschädigung 1, 15 Mio. €)
(Die Höchstentschädigung für Kosten gemäß 4.1 - 4.4
beträgt maximal 1.25 Mio. €. je Schadensfall)
4.5 Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten (für 60 Tage a´ 90 €)
4.6 Rückreisekosten aus dem Urlaub (Höchstentschädigung 5.000 €)
4.7 Entfernung von entwurzelten Bäumen nach Sturm (Höchstentschädigung 5.000 €)
4.8 Wiederherstellung und Aufforstung von Gartenanlagen (Höchstentschädigung 500 €)
Erweiterte Versicherung gegen Frostschäden und
Rohrbruch für alle - und Ableitungsrohre
5.1 Erweiterte Definition des Leitungswasserbegriffes
5.2 Regenwasserleitungen
5.3 Lüftungsrohre
5.4 Mitversicherung von Armaturen (je Armatur 100 €, auch sonstige Bruchschäden)
5.5 Mitversicherung von Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen.
5.6 Aquarien/ Schwimbecken/ Wasserbetten
5.7 Wassermehrverbrauchinfolge eines Versicherungsfalles
(Höchstentschädigung je Versicherungsfalles 5.000
€)
Rohbauversicherung
Sonstige Deckungserweiterungen
7.1 Vandalismus auch Graffiti (Höchstentschädigung 2.500 €)
7.2 Elementarschäden (SB 10 mind. 500 €, max. 2.500 €)
7.3 Innere Unruhen
7.4 Fahrzeuganprall
B. Glasversicherung
Pauschale Versicherung aller Scheiben
Mobilarverglasung einschließlich
Glaskeramik-Kochfläche
(Höchstentschädigung 500 €)
Berücksichtigung von Nebenkosten
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